Begriff

Der Begriff "hospitieren" stammt vom lateinischen Verb "hospitare", welches man beispielsweise mit "als Gast einkehren" übersetzen kann. Diese Formulierung trifft den Kern des arbeitsrechtlichen Hospitierens. Ein Hospitant ist ein Außenstehender, der sich in einem anderen Unternehmen als Besucher aufhält, um bestimmte Vorgänge, Berufsgruppen oder Branchen zu beobachten und näher kennenzulernen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Der Begriff ist gesetzlich nicht festgelegt.

Lohnsteuer: Der gezahlte Arbeitslohn gehört i. S. v. § 19 EStG zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Sozialversicherung: § 7 Abs. 1 SGB IV definiert die Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung.

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