War ein Rechtsanwalt in einer WEG-Sache tätig, so ist für die Klage gegen seinen Mandanten nach § 43 Nr. 5 WEG das WEG-Gericht zuständig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge