Kurzbeschreibung

Mit dem Formular R675 der Deutschen Rentenversicherung bescheinigen Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) die Höhe und Bezugsdauer von Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, etc.) für den Rentenversicherungsträger der betreffenden Person.

Wichtige Hinweise

Bei diesem Formular handelt es sich um einen amtlichen Vordruck der Deutschen Rentenversicherung (Gesetzliche Rentenversicherung).

Dieses Formular dient der Bescheinigung des "kurzfristigen Erwerbsersatzeinkommens" (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Existenzgründungszuschuss des Arbeitsamtes, Insolvenzgeld, etc.) durch die auszahlende Stelle dieser Bezüge. Insbesondere bei Hinterbliebenenrenten besteht (i. d. R. auf Anfrage) die Verpflichtung, dem Rentenversicherungsträger die im Vordruck genannten Bezüge zu melden und zu bescheinigen.

Wichtig: Alle Felder müssen entsprechend ausgefüllt werden, außerdem muss das Formular unterschrieben werden.

Falls weitere Formulare bzw. Unterlagen beigefügt werden müssen (Anlagen), sollten diese möglichst gesammelt an den zuständigen Rentenversicherungsträger geschickt werden.

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