Überblick

Während früher sog. Warmmieten üblich waren, ist seit 1984 die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zwingend vorgeschrieben. Die Vereinbarung einer Inklusivmiete, die auch die Heizkosten beinhaltet, ist unwirksam.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge