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TOP XX: Finanzierung des Hausgeldinkassoverfahrens gegen Herrn/Frau _______ über eine Sonderumlage
Wohnungseigentümer _________ schuldet der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zurzeit ________ EUR Hausgeld. Für diese Klage ist voraussichtlich mit Kosten in Höhe von ________ EUR zu rechnen. Es handelt sich um die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) erster und gegebenenfalls zweiter Instanz, die Vergütung von Rechtsanwalt _________ sowie im Falle des Unterliegens um den Kostenerstattungsanspruch von Wohnungseigentümer _________. Diese Kosten können nicht aus dem Gemeinschaftsvermögen bestritten werden.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Wohnungseigentümer zur Finanzierung der Hausgeldklage gegen Wohnungseigentümer _________ eine Sonderumlage in Höhe von ___ EUR.
Die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Teilbeträge sind nach Miteigentumsanteilen zu berechnen. Die jeweilige Höhe ergibt sich wie folgt:
Einheit gemäß Aufteilungsplan | Name | Anteil |
---|---|---|
Nr. ____ | __________ | ____ EUR |
Nr. ____ | __________ | ____ EUR |
Nr. ____ | __________ | ____ EUR |
(...) | (...) | (...) |
Die Sonderumlage ist mit dem Tag der Beschlussfassung _____ [Datum] fällig und anteilig von den Wohnungseigentümern spätestens bis zum ___ [Datum] auf das Gemeinschaftskonto Nr./IBAN _________ bei der ____ - Bank einzuzahlen. Etwas anderes gilt, wenn dem Verwalter eine gesonderte Einzugsermächtigung erteilt ist.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: _____ Nein-Stimmen: _____ Enthaltungen: _____ Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis: ______________ Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt. |
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