TOP XX: Finanzierung des Hausgeldinkassoverfahrens gegen Herrn/Frau _______ über eine Sonderumlage

Wohnungseigentümer _________ schuldet der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zurzeit ________ EUR Hausgeld. Für diese Klage ist voraussichtlich mit Kosten in Höhe von ________ EUR zu rechnen. Es handelt sich um die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) erster und gegebenenfalls zweiter Instanz, die Vergütung von Rechtsanwalt _________ sowie im Falle des Unterliegens um den Kostenerstattungsanspruch von Wohnungseigentümer _________. Diese Kosten können nicht aus dem Gemeinschaftsvermögen bestritten werden.

Vor diesem Hintergrund beschließen die Wohnungseigentümer zur Finanzierung der Hausgeldklage gegen Wohnungseigentümer _________ eine Sonderumlage in Höhe von ___ EUR.

Die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Teilbeträge sind nach Miteigentumsanteilen zu berechnen. Die jeweilige Höhe ergibt sich wie folgt:

Einheit gemäß Aufteilungsplan Name Anteil
Nr. ____ __________ ____ EUR
Nr. ____ __________ ____ EUR
Nr. ____ __________ ____ EUR
(...) (...) (...)

Die Sonderumlage ist mit dem Tag der Beschlussfassung _____ [Datum] fällig und anteilig von den Wohnungseigentümern spätestens bis zum ___ [Datum] auf das Gemeinschaftskonto Nr./IBAN _________ bei der ____ - Bank einzuzahlen. Etwas anderes gilt, wenn dem Verwalter eine gesonderte Einzugsermächtigung erteilt ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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