Leitsatz

Das Verbot, mit Wohngeldforderungen eine - streitige - Gegenforderung aufzurechnen, gilt auch, wenn die Gegenforderung nicht als Wohnungseigentümer erworben wurde (hier: Beschädigung des im Alleineigentum eines Wohnungseigentümers stehenden Nachbarhauses).

 

Link zur Entscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2007, I-3 Wx 53/07

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