Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind das Bürgergeld an erwerbsfähige Leistungsberechtigte und das Sozialgeld an nicht erwerbsfähige Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft.[1]

Beide Leistungen umfassen

  • den pauschalierten monatlichen Regelbedarf,
  • Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen,
  • die Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, einschließlich Nebenkosten) sowie Heizkosten in Höhe der angemessenen tatsächlichen Aufwendungen. Für die Kosten der Unterkunft gilt innerhalb der 1-jährigen Karenzzeit, die ab Beginn des Leistungsbezugs läuft, die Besonderheit, dass die tatsächlichen Aufwendungen voll anerkannt werden.

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden nur bei Hilfebedürftigkeit gezahlt. Bei dieser Bedürftigkeitsprüfung sind Einkommen[2] und Vermögen[3] des Arbeitsuchenden und der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen unter gesetzlich näher bestimmten Voraussetzungen zu berücksichtigen.

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