Zusätzliche Sicherheit

Nicht nur das gesicherte Darlehen, sondern auch die Grundschuld selbst ist verzinslich. Der Grundschuldzins liegt üblicherweise bei etwa 15-20 % jährlich. Dieser höhere Zinsfuß stellt eine Absicherung des Kreditgebers dar, weil nicht absehbar ist, wie sich die Kreditzinssätze über den normalerweise langen Zeitraum der Grundschuldeintragung entwickeln. Aber: Wenn das gesicherte Darlehen wie vereinbart zurückgezahlt wird, gilt selbstverständlich ausschließlich der im Darlehensvertrag mit der Bank vereinbarte Zinssatz. Der Grundschuldzins bestimmt nur, bis zu welcher Obergrenze der Bank für den Zwangsvollstreckungsfall eine Sicherheit gewährt wird.

Unterschiedliche Zinsen

Für den Fall der Verwertung der Grundschuld sind daher in der Grundschuldbestellungsurkunde regelmäßig auch Grundschuldzinsen vereinbart. Sie sind ebenso unabhängig von der zugrunde liegenden Forderung wie die Grundschuld selbst. Durch den Sicherungsvertrag sind sie nur schuldrechtlich mit dem Bestehen der Forderung verknüpft.

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