Nachträgliche Rangänderung
Das Rangverhältnis kann nachträglich geändert werden.[1] Dies gilt auch, wenn ein neu einzutragendes Recht den Vorrang vor einem bereits eingetragenen Recht erhalten soll.
Hierfür sind bei Grundpfandrechten
- die Einigung des zurücktretenden und des vortretenden Berechtigten,
- die Zustimmung des Eigentümers und
- die Eintragung der Änderung in das Grundbuch
erforderlich.[2]
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