Überblick

Die Zahl nichtehelicher Partnerschaften ist steigend. Da gesetzliche Regelungen hierfür fehlen, ist ein Partnerschaftsvertrag jedenfalls dann sinnvoll, wenn größere Investitionen getätigt werden. Kommt es zur Trennung, können nach der neuen Rechtsprechung des BGH Ausgleichsansprüche leichter geltend gemacht werden als früher.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bei einer Trennung können die Vorschriften zur ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) und zur Auseinandersetzung bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 730 ff. BGB) zum Tragen kommen. Lösungsmöglichkeiten bieten auch die Vorschriften zum Erbvertrag (§ 1941 BGB) und zum Testament (§§ 2064 ff. BGB).

In 2 Urteilen hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zum Ausgleich von Zuwendungen und für Arbeitsleistungen nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft maßgeblich geändert. Diese Urteile jeweils vom 9.7.2008 tragen die Aktenzeichen BGH, XII ZR 179/05 und BGH, XII ZR 39/06.

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