Mit einem Partnerschaftsvertrag können Ausgleichsansprüche für den Fall der Beendigung der Lebensgemeinschaft begründet werden, deren Erfüllung aber schenkungsteuerpflichtig sind. Eine vertragliche Lösung kann auch die sein, dass der berufstätige Partner einen festgelegten Teil seines Einkommens auf ein gemeinsames Konto einzahlt, das bei Trennung hälftig zu teilen ist (ebenfalls steuerpflichtig). Zuwendungen eines Partners an den anderen, z. B. zum Hausbau, sollten als verzinsliches Darlehen gewährt werden, das bei Trennung rückzahlbar ist, auch um eine steuerpflichtige Schenkung an den anderen Partner zu vermeiden.[1]

[1] Dazu Brambring, FamFR 2013, S. 96.

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