Bei der Errichtung von Mehrhaus- und Eigentumswohnanlagen ergeben sich regelmäßig Flächen, die der gemeinsamen Nutzung der Miteigentümer dienen. Bei einer solchen gemeinschaftlichen Teilung eines Grundstücks sind viele Streitpunkte möglich. Insbesondere die Nutzungsrechte, Kosten und Lasten können und sollten klar geregelt sein. Anderenfalls hilft die gesetzliche Regelung – bis hin zur Beendigung der Gemeinschaft.
Einschlägig ist hier das Recht der Gemeinschaften nach Bruchteilen gem. §§ 741 ff. BGB.
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