Ehen mit Auslandsbezug

Ehen mit Auslandsberührung sind weit verbreitet. Bei ca. 13 % der Eheschließungen und Ehescheidungen in Deutschland (in den Jahren 2005/2006) hatten die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten.[1] Hinzu kommen deutsche Ehepaare, die im Ausland leben, sowie ausländische Ehepaare, die in Deutschland leben. Da sich die rechtlichen Folgen der Ehe unter anderem nach der Staatszugehörigkeit richten, können Ehen mit Auslandsbezug zu rechtlichen Schwierigkeiten führen.

[1] Keller/von Schrenk, JA 2014, S. 87.

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