Ordnung muss sein!

Im Übrigen ist der Vorerbe zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet.

Wann eine solche Verwaltungsmaßnahme "ordnungsgemäß" ist, kann oft streitig sein. So muss bei der Aufnahme eines Baukredits sichergestellt sein, dass die fortlaufenden Zinsen und Tilgungen nicht zu einer Auszehrung der Substanz des Grundstücks führen.[1]

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