Umstrittene Rechtsfrage

Mit seiner neuen Rechtsprechung zur rechtlichen Einordnung der Zuwendung als Schenkung hat sich der BGH auch mit den Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich beschäftigt. Dazu heißt es lapidar: "Ist demgemäß nicht nur die Schenkung selbst, sondern auch der Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern sowohl im End- als auch im Anfangsvermögen des Schwiegerkindes zu berücksichtigen, folgt hieraus zugleich, dass die Schenkung der Schwiegereltern regelmäßig im Zugewinnausgleichsverfahren vollständig unberücksichtigt bleiben kann".[1]

[1] BGH, Urteil v. 3.2.2010, XII ZR 189/06, NJW 2010 S. 2202, 2206; zustimmend Rodloff, FamRB 2013, S. 5; Heiß/Lan, NZFam 2017, S. 446 m. w. N.

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