Rz. 108

Als spezielle Form der Zuwendung außerhalb des Erbrechts kann ferner die Schenkung auf den Todesfall (sog. donatio mortis causa) gewählt werden. Dabei handelt es sich nach englischem Verständnis um eine Zuwendung, bei der das Schenkungsversprechen unter der aufschiebenden Bedingung des Todes des Schenkers steht, so dass sie bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit zurückgefordert werden kann. Voraussetzung ist allerdings nach englischem Recht, dass der Schenkungsgegenstand bereits dem Beschenkten übergeben wird. Ob dies auch bei unbeweglichem Vermögen möglich ist, z.B. durch die Übergabe der title deeds oder des land certificate, wird noch uneinheitlich behandelt.[125] In der Praxis wird sich dieser Weg daher nur selten anbieten.

 

Rz. 109

Schließlich können Versicherungsverträge auf den Todesfall zugunsten des Ehegatten oder der Kinder abgeschlossen werden, und englische Lebensversicherungen sind berechtigt, die Versicherungssumme direkt an die Erben auszuzahlen, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nicht in England hatte.

[125] Vgl. Sen v Headly [1991] Ch 425; ferner Parry and Kerridge, Rn 6–54.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge