Rz. 129

In den Geschäftsbriefen einer EPE muss auf jeden Fall der Firmenname mit dem Rechtsformzusatz "ΕτAιρίA περιορισμένης ευθύνης" (Etairia Periorismenis Efthynis = Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder mit der Abkürzung "Ε.Π.Ε." (Art. 2 Abs. 2 G. 3190/1955). Für den internationalen Geschäftsverkehr muss der Firmenname mit dem Rechtsformzusatz "Limited Liability Company" oder mit den Abkürzungen "LLC" oder "LTD" angegeben werden. Im Falle einer Ein-Personen-GmbH wird der Rechtsformzusatz "Μονοπρόσωπη ετAιρίA περιορισμένης ευθύνης" (Monoprosopi Etairia Periorismenis Efthynis = Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung) angegeben. Für den internationalen Geschäftsverkehr wird der Rechtsformzusatz "Single Member Limited Liability Company" oder "Single Member LLC" oder "Single Member LTD" angegeben (Art. 43a Abs. 1b i.V.m. Art. 2 Abs. 3 G. 3190/1955). Darüber hinaus müssen alle Schriftstücke einer EPE Angaben über den Gesellschaftssitz, das Registergericht und die Registernummer beinhalten (Art. 4 Abs. 5 G. 3190/1955). Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit Geldstrafe gem. Art. 458 grStGB bestraft.

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