Rz. 19

Zum Mindestinhalt der Satzung gehören gem. Art. 6 Abs. 2 G. 3190/1955 folgende Angaben:

Vor- und Familienname, Beruf, Wohnsitz, Steuernummer, Personalausweisnummer oder Reisepass der Gesellschafter (siehe Rdn 33 ff.);
Firma und ggf. Bezeichnung (diakritikos titlos) der Gesellschaft (siehe Rdn 42 f.);
Sitz der Gesellschaft (siehe Rdn 44 f.);
Gesellschaftszweck (Unternehmensgegenstand);
Form der Gesellschaft als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EPE);
Höhe des Stammkapitals, Betrag der Stammeinlage, Zahl der Geschäftsanteile, Bestätigung der Gründer über die Volleinzahlung des Stammkapitals;
ggf. Gegenstand der Sacheinlagen sowie deren Wert und Name des einbringenden Gesellschafters;
Art der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft;
Dauer der Gesellschaft.

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