Rz. 13

 

An das

Land-/Amtsgericht

...

per beA

Vollstreckungsabwehrklage nach § 768 ZPO

Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung! Bitte sofort vorlegen!

Klage (vollständiges Rubrum anführen)

wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung

Streitwert: …

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und kündige folgende Anträge an:

  1. Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des ... vom ... (Az.: ...) mit der Vollstreckungsklausel vom ... wird für unzulässig erklärt.

    Zugleich beantrage ich, vorab im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 769 ZPO zu beschließen,

  2. die Zwangsvollstreckung aus der im Antrag zu 1. näher bezeichneten Urkunde bis zum Erlass eines Urteils in dieser Sache einstweilen einzustellen.

Begründung

Durch das im Antrag näher bezeichnete Urteil wurde der Kläger verurteilt, an Herrn A in ... einen Betrag von 10.000 EUR zu zahlen. Der Beklagte hat sich als Rechtsnachfolger des A am ... die Vollstreckungsklausel nach § 727 Abs. 1 ZPO erteilen lassen und vorgebracht, A habe ihm die dem Titel zugrunde liegende Forderung am ... abgetreten.

Das trifft nicht zu. Die Abtretungsurkunde, die der Beklagte im Klauselerteilungsverfahren vorgelegt hat, ist eine Fälschung, was A dem Kläger gegenüber bestätigt hat. Gläubiger der Forderung ist auch weiter der A, mit dem der Kläger Ratenzahlung vereinbart hat. Wie das Urteil in die Hände des Beklagten gelangte, ist nicht aufklärbar (Beweis: Zeugnis des A; zur Glaubhaftmachung im Hinblick auf den Antrag nach § 769 ZPO wird zugleich entsprechende eidesstattliche Versicherung des A beigefügt).

Nach alledem ist der Klage stattzugeben.

(elektronisch signiert)

...

gez. Rechtsanwalt

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