Kurzbeschreibung

Handelsregisteranmeldung (beim Amtsgericht) hinsichtlich der Abberufung eines Gesellschafters als Geschäftsführer und hinsichtlich der Bestellung von Gesellschaftern zu neuen Geschäftsführern der GmbH.

[Ohne Titel]

An das

Amtsgericht …

– Handelsregister –

… GmbH, HRB …

Als gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer überreichen wir den Gesellschafterbeschluss vom … und melden zum Handelsregister an:

  1. … ist nicht mehr Geschäftsführer.
  2. Zu neuen Geschäftsführern wurden bestellt:

    • … (Name, Geburtsdatum, Anschrift)

Die neuen Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft jeweils einzeln/gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen. Sie sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).

Jeder der neuen Geschäftsführer versichert hiermit, jeweils für sich, dass

  1. ihm nicht aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde verboten ist, einen Beruf, Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig auszuüben;
  2. er auch keinem bestehenden Berufsverbot in der EU und dem EWR unterliegt;
  3. er nicht wegen einer oder mehrerer der folgend aufgeführten vorsätzlich begangener Straftaten verurteilt worden ist, und zwar auch nicht im Ausland wegen einer vergleichbaren Tat: weder wegen unterlassenen Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung), noch wegen Insolvenzstraftaten nach §§ 283 bis 283d StGB, noch wegen falscher Angaben oder unrichtiger Darstellung nach §§ 82 GmbHG, §§ 399, 400 AktG, § 331 HGB, § 346 UmwG oder § 17 PublG, noch zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen Betrugs- oder Untreuestraftaten nach §§ 263 bis 264a StGB oder §§ 265b bis 266a StGB;
  4. er nicht als Betreuter einem Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 BGB unterliegt.
  5. er durch den beglaubigenden Notar/durch ... über seine unbeschränkte Auskunftspflicht über die genannten Ausschlussgründe gegenüber dem Gericht belehrt worden ist.

Die inländische Geschäftsanschrift lautet unverändert ...

…, den …

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)

(Beglaubigungsvermerk)

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