Gewerberaummietverträge können – wie auch Mietverträge über Wohnraum – grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden, d. h.

  • mündlich,
  • schriftlich,
  • per E-Mail, per SMS, WhatsApp etc.,
  • per Fax oder
  • stillschweigend durch sog. schlüssiges Verhalten (konkludentes Handeln).

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