Neben den bereits genannten Voraussetzungen müssen bei Abschluss eines Werkvertrags, dem die VOB/B zugrunde liegt, folgende Voraussetzungen für einen Gewährleistungsanspruch vorliegen:
Gewährleistungsanspruch nach VOB
Eine Leistung, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Das Nichtvorliegen der vertraglichen Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme. Ebenso steht dem Auftragnehmer im VOB/B-Werkvertrag zunächst ein Nachbesserungsrecht zu, bevor weitere Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Unter weiteren Voraussetzungen kann der Auftraggeber bei nicht erfolgreicher oder erfolgter Nachbesserung Minderung und Schadensersatz verlangen. |
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