Begriff

Unter einer Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer oder einen nach abstrakten Merkmalen bestimmten Teil von ihnen in allgemeiner Form (z. B. Schwarzes Brett) gerichtete Erklärung des Arbeitgebers zu verstehen, zusätzliche Leistungen erbringen zu wollen.

Von einer arbeitsvertraglichen Einheitsregelung spricht man dagegen, wenn die Vertragsbedingungen und auch die Zusagen einheitlich in Verträgen gefasst sind.

Eine betriebliche Übung ist bei einem wiederholten Verhalten des Arbeitgebers gegeben, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn und soweit Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde eine entsprechende Leistung auch künftig gewährt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Nach der Rechtsprechung werden Gesamtzusagen dann wirksam, wenn sie gegenüber den Arbeitnehmern in einer Form verlautbart werden, die den einzelnen Arbeitnehmern typischerweise in die Lage versetzt, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BAG, Urteil v. 24.1.2006, 3 AZR 583/04).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge