Vor dem Termin zur notariellen Beurkundung des Vertrags übersendet der Notar den Vertragsentwurf an Erwerber und Veräußerer zur Prüfung. Beide sollten das Vertragswerk auch tatsächlich prüfen und sich bei Unklarheiten mit dem Notar in Verbindung setzen. Dies ist bereits deshalb empfehlenswert, dass nicht der Beurkundungstermin wegen Differenzen oder Unklarheiten platzt.

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