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Gebrauchtes Wohnungs- oder Teileigentum erwerben / 3.3.2.2 Informationsbeschaffung/Selbstauskunft

Alexander C. Blankenstein
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Zunächst ist der Veräußerer der Sondereigentumseinheit verpflichtet, dem Zustimmungsberechtigten, also in aller Regel dem Verwalter, die erforderlichen Informationen zu übermitteln, um diesem die Grundlagen für seine Entscheidung zu schaffen.

Der Veräußerer muss sich diese Informationen vom potenziellen Erwerber geben lassen. Insoweit hat er ein Recht, vom Erwerber eine Selbstauskunft zu fordern.[1] Freilich ist der potenzielle Erwerber nicht verpflichtet, die Selbstauskunft tatsächlich zu erteilen. Er geht dann aber das Risiko ein, dass die Zustimmung zur Veräußerung versagt wird. Eine verweigerte Selbstauskunft lässt nämlich durchaus den Schluss auf eine mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erwerbers zu.[2]

 

Musterschreiben: Anforderung von Bonitätsnachweisen durch den Verwalter bei Veräußerung von Wohnungseigentum

[Anschrift des Veräußerers]

__________________

__________________

__________________

Veräußerung Ihrer Sondereigentumseinheit Nr. __

Hier: Prüfung Zustimmungserklärung

Sehr geehrte(r) ______________________,

wie Ihnen bekannt ist, regelt die Gemeinschaftsordnung vom _______ in § __ das Erfordernis der Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Sondereigentumseinheiten. Insoweit bitte ich Sie zur Prüfung meiner Zustimmungserklärung, den Käufer aufzufordern, geeignete Unterlagen über seine Bonität vorzulegen. Hierbei kann es sich um Gehaltsnachweise, Einkommensteuerbescheide, Bonitätsauskünfte der Schufa oder Creditreform handeln. Bitte holen Sie eine Selbstauskunft beim Käufer ein.

Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen bis zum _______ bei mir ein, sodass eine zeitnahe Prüfung erfolgen kann.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Unterschrift des Verwalters

 

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