Leitsatz

Die Wohnungseigentümer können im Einzelfall durch Stimmenmehrheit eine Gebrauchsregelung treffen, nach der eine im Sondernutzungsrecht eines einzelnen Wohnungseigentümers stehende Gemeinschaftsfläche im Notfall als Fluchtweg genutzt werden kann.

 

Link zur Entscheidung

OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2009, I-15 Wx 288/08OLG Hamm, Beschluss vom 3.8.2009 – I-15 Wx 288/08

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