Leitsatz
Die Wohnungseigentümer können mehrheitlich eine Gebrauchsregelung nach § 15 Abs. 2 WEG beschließen, wonach die Aufstellung eines Gefrierschranks in einem Kellerraum, der zum Gemeinschaftseigentum gehört und im Aufteilungsplan als "Waschraum" bezeichnet wird, anstelle einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockners zulässig ist.
Link zur Entscheidung
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.11.2008, 20 W 259/07OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.11.2008 – 20 W 259/07
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