1. Allgemeines, Form
Rz. 75
Für die erstmalige[34] Anmeldung zum Handelsregister ist das amtliche Formular "M0 SARL" zu verwenden; dieses kann unter https://www.infogreffe.fr/societes/documents/10179/21271/Formulaire+M0+SARL/4b7870ec-f8a7–40b8-acef-eef80d27bd9f heruntergeladen werden. Das Formular ist zu unterschreiben, wobei hierzu im Gesellschaftsvertrag meist einer oder mehreren Personen Vollmacht erteilt wird. Die Anmeldung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen.
2. Inhalt der Handelsregisteranmeldung
Rz. 76
Das vorstehend genannte Formular zur erstmaligen Eintragung der Gesellschaft enthält gem. Art. R 123–53, R 123–54 C.com. insbesondere folgende Angaben:
▪ | Firma, Rechtsform, Sitz und Anschrift, Dauer, Gegenstand; |
▪ | Höhe des Stammkapitals; bei variablem Stammkapital den Mindestbetrag, unter den das Stammkapital nicht fallen darf; |
▪ | Name, Geburtsdatum, Anschrift, Nationalität des/der Geschäftsführer. |
3. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung
Rz. 77
Gemäß Art. R 123–103 C.com. sind dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister die Gründungsunterlagen beizufügen, nämlich
▪ | Gesellschaftsvertrag im Original bei privatschriftlicher Gründung; in Ausfertigung bei notarieller Beurkundung; |
▪ | Kopie der Geschäftsführerbestellung (meist bereits im Gesellschaftsvertrag enthalten); |
▪ | ggf. Sachgründungsbericht bei Sachgründung. |
Rz. 78
Daneben müssen folgende weitere Unterlagen eingereicht werden:
▪ | Nachweis über das Erscheinen der Gründungsanzeige (siehe Rdn 10 f.); |
▪ | Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des/der Geschäftsführer/s nebst Erklärung, dass keine Bestellungshindernisse vorliegen (siehe Rdn 140); |
▪ | (temporäre) Aufenthaltsgenehmigung eines ausländischen Geschäftsführers, es sei denn, er stammt aus einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder hat dauerhaft in Frankreich seinen Wohnsitz; |
▪ | Nachweis über die Bestellung des Wirtschaftsprüfers der Gesellschaft (sofern erforderlich; siehe Rdn 159); |
▪ | behördliche Genehmigungen zur Ausübung des Unternehmensgegenstandes (sofern erforderlich; siehe Rdn 33); |
▪ | Nachweis über das Vorhandensein von Geschäftsräumen (z.B. durch Vorlage des Mietvertrags). |
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