1. Allgemeines, Form

 

Rz. 75

Für die erstmalige[34] Anmeldung zum Handelsregister ist das amtliche Formular "M0 SARL" zu verwenden; dieses kann unter https://www.infogreffe.fr/societes/documents/10179/21271/Formulaire+M0+SARL/4b7870ec-f8a7–40b8-acef-eef80d27bd9f heruntergeladen werden. Das Formular ist zu unterschreiben, wobei hierzu im Gesellschaftsvertrag meist einer oder mehreren Personen Vollmacht erteilt wird. Die Anmeldung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen.

[34] Zur Anmeldung und Eintragung von späteren Satzungsänderungen siehe Rdn 122. Zur Eintragung von Geschäftsführerbestellungen und -abberufungen siehe Rdn 143.

2. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

 

Rz. 76

Das vorstehend genannte Formular zur erstmaligen Eintragung der Gesellschaft enthält gem. Art. R 123–53, R 123–54 C.com. insbesondere folgende Angaben:

Firma, Rechtsform, Sitz und Anschrift, Dauer, Gegenstand;
Höhe des Stammkapitals; bei variablem Stammkapital den Mindestbetrag, unter den das Stammkapital nicht fallen darf;
Name, Geburtsdatum, Anschrift, Nationalität des/der Geschäftsführer.

3. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

 

Rz. 77

Gemäß Art. R 123–103 C.com. sind dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister die Gründungsunterlagen beizufügen, nämlich

Gesellschaftsvertrag im Original bei privatschriftlicher Gründung; in Ausfertigung bei notarieller Beurkundung;
Kopie der Geschäftsführerbestellung (meist bereits im Gesellschaftsvertrag enthalten);
ggf. Sachgründungsbericht bei Sachgründung.
 

Rz. 78

Daneben müssen folgende weitere Unterlagen eingereicht werden:

Nachweis über das Erscheinen der Gründungsanzeige (siehe Rdn 10 f.);
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des/der Geschäftsführer/s nebst Erklärung, dass keine Bestellungshindernisse vorliegen (siehe Rdn 140);
(temporäre) Aufenthaltsgenehmigung eines ausländischen Geschäftsführers, es sei denn, er stammt aus einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder hat dauerhaft in Frankreich seinen Wohnsitz;
Nachweis über die Bestellung des Wirtschaftsprüfers der Gesellschaft (sofern erforderlich; siehe Rdn 159);
behördliche Genehmigungen zur Ausübung des Unternehmensgegenstandes (sofern erforderlich; siehe Rdn 33);
Nachweis über das Vorhandensein von Geschäftsräumen (z.B. durch Vorlage des Mietvertrags).

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