Rz. 73

Die gesetzlichen Regelungen zum Handelsregister (registre du commerce et des sociétés – RCS) finden sich in Art. L 123–1 ff., Art. R 123–31 ff. C.com. Das Handelsregister genießt nach Art. L 123–9 Abs. 1 C.com. öffentlichen Glauben. Die Handelsregister werden bei den Handelsgerichten für die in ihrem jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich ansässigen Gesellschaften geführt. Zentrale Homepage für alle Handelsregister mit zahlreichen weiterführenden Hinweisen ist www.infogreffe.fr. Eine Liste der französischen Handelsregister findet sich unter https://www.infogreffe.fr/societes/recherche-greffe-tribunal/chercher-greffe-tribunal-de-commerce.html.

Zudem wird auch in Frankreich ein Transparenzregister (registre de bénéficiaire effectifs) geführt; Art. R561–1 Code monétaire et financier. Dies dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/843, die die Richtlinie 2015/849 modifiziert. Diese wurden in Frankreich durch Ordenannce n° 2020–115 vom 12 Februar 2020 und décret n° 2020/19 und n° 2020–19 vom 12.2.2020 in nationales Recht umgesetzt. Das Register wird bei dem für die Gesellschaft zuständigen Handelsgericht (am Sitz der jeweiligen Gesellschaft) geführt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge