1. Bietet das Antragsformular gemäß Anlage 2 zu § 2 Satz 1 Nr. 2 ZVFV hinsichtlich der Forderungsaufstellung eine vollständige Eintragungsmöglichkeit, ist ausschließlich das vorgegebene Formular zu nutzen.

2. Die Erfassung von Ratenzahlungen des Schuldners ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ausreichend ist die Angabe der noch zu vollstreckenden Restforderung.

BGH, 11.5.2016 – VII ZB 54/15

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge