Kaffeemaschine unter www.justiz-auktion.de ersteigert

Der Kläger macht einen Schadensersatzanspruch wegen einer behaupteten Amtspflichtverletzung geltend, nachdem er an einer Justizauktion im Internet unter der Adresse www.justiz-auktion.de teilgenommen hatte. Nach Bezahlung von 1.370,00 EUR (1.350,00 EUR Kaufpreis + 20,00 EUR Versand) verschickte die Gerichtsvollzieherin die Kaffeemaschine als Paket mit dem Frachtführer D an den Kläger.

Hat der GV die Maschine nicht richtig verpackt?

Am 24.10.2010 erhielt der Kläger das Paket mit der Kaffeemaschine. Er behauptet, die Kaffeemaschine sei in einem einfachen, instabilen und vor Erschütterungen nicht gesicherten Karton verpackt gewesen. Die Maschine sei erheblich beschädigt gewesen. Als Füllmaterial seien lediglich Zeitungsschnipsel und Styropor verwendet worden, die jedoch nicht ausreichten, um das Gerät zu schützen.

Ersteigerer verlangt Schadensersatz

Der Kläger ist der Meinung, dass die Kaffeemaschine durch die Gerichtsvollzieherin nicht ordnungsgemäß verpackt gewesen sei. Die Verpackung habe nicht den Verpackungsbedingungen des Frachtführers entsprochen. Damit liege eine Amtspflichtverletzung durch die Gerichtsvollzieherin vor. Die Amtspflicht umfasse auch die ordnungsgemäße Verpackung der Ware. Der Kläger verlangt nun als Schadensersatz den von ihm gezahlten Preis für die Kaffeemaschine nebst Transportkosten zurück.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge