Die Nichtvorlage der Vollmacht des Gläubigers bei Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch einen Inkassodienstleister führt nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses und kann geheilt werden.

BGH, Beschl. v. 4.5.2022 – VII ZB 18/18

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge