Auf den Zeitpunkt der Nutzungspflicht gut vorbereitet sein

In den Vollstreckungsanträgen nach den Anlagen 1, 2 und 4 der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) ist die Beifügung bestimmter Anlagen, etwa zu den Kosten für den Vollstreckungsauftrag, der Prozess- und/oder Verfahrenskostenhilfe, den Vollmachten oder auch den bisherigen Vollstreckungskosten und den Erstattungsansprüchen für die Rechtsverfolgungskosten von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern vorgesehen.

Alle Formulare geben aber auch die Möglichkeit, weitere Anlagen beizufügen. Im Hinblick auf den Beginn der Nutzungspflicht für die Formulare nach § 2 ZVFV am 1.12.2023 sollten Gläubiger und ihre Bevollmächtigten vorbereitet sein und einschlägige Anlagen in ihrer äußeren Form bereits vorbereiten.

Als Arbeitshilfe liefern wir die nachfolgende Checkliste denkbarer Anlagen, um die Prüfung zu erleichtern, ob hierfür Vorlagen gefertigt werden sollen.

 

Hinweis

Schreiben Sie uns gerne, welche Vorlagen Ihnen besonders helfen würden. Die FoVo-Redaktion wird dann die Erstellung entsprechender Arbeitshilfen durch unsere Autoren initiieren.

Checkliste: Anlagen zu den Anträgen nach der ZVFV

Als Anlage nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV kommen danach etwa in Betracht:

Beim Gerichtsvollzieherauftrag nach Anlage 1 zur ZVFV

Anlage mit Angaben zu mehr als einem Gläubiger zu Modul A
Anlage mit Angaben zu mehr als zwei gesetzlichen Vertretern oder mehr als einem Betreuer des Gläubigers zu Modul A
Anlage mit Angaben zu mehr als einem Schuldner zu Modul B
Anlage mit Angaben zu mehr als zwei gesetzlichen Vertretern oder mehr als einem Betreuer des Schuldners zu Modul B
Anlage mit Angaben zu mehr als zwei Vollstreckungstiteln zu Modul C
Anlage zu mehr als einer weiteren Versicherung, etwa zum Anfall der bisherigen Vollstreckungskosten nach § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO zu Modul E
Anlage zu Weisungen zur gütlichen Erledigung nach § 802b ZPO in Modul G
Anlage zu Vorhalten und im Vordruck für die Abgabe der Vermögensauskunft nicht vorgesehenen Fragen zu Modul H
Anlage zu den von der Vorpfändung nach § 845 ZPO ausgenommenen und/oder von einer Vorpfändung erfassten Forderungen zu Modul K
Anlage zu Hinweisen, Anregungen und Weisungen (§§ 31 Abs. 2, 58 Abs. 2 GVGA) zur Sachpfändung nach § 808 ZPO zu Modul K
Anlage zur Ermittlung des Aufenthaltsortes nach § 755 ZPO zu Modul M (konkreter Träger der Rentenversicherung, Geburtsdatum oder sonstige Individualisierungsmerkmale zum Schuldner, Erläuterungen zur Bescheinigung nach § 31 Abs. 4 GVGA)
Anlage zur Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO zu Modul N (konkreter Träger der Rentenversicherung, Geburtsdatum oder sonstige Individualisierungsmerkmale zum Schuldner)
Anlage zu sonstigen Hinweisen und Vorgaben (§§ 31 Abs. 2, 58 Abs. 2 GVGA) an den Gerichtsvollzieher

Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung oder der Vollstreckung zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen nach Anlage 2 zur ZVFV

Anlage zur weiteren Begründung des Antrags auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung
Anlage zur weiteren Begründung des Antrags auf Erlass einer Anordnung zur Vollstreckung zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen
Anlage zur Darlegung der Gründe, warum eine Anhörung des Schuldners den Vollstreckungserfolg begründet

Entwurf eines Beschlusses zum Erlass einer Durchsuchungsanordnung oder der Vollstreckung zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen nach Anlage 3 zur ZVFV

Anlage mit Angaben zu mehr als einem Gläubiger zu Modul A
Anlage mit Angaben zu mehr als zwei gesetzlichen Vertretern oder mehr als einem Betreuer des Gläubigers zu Modul A
Anlage mit Angaben zu mehr als einem Schuldner zu Modul B
Anlage mit Angaben zu mehr als zwei gesetzlichen Vertretern oder mehr als einem Betreuer des Schuldners zu Modul B
Anlage mit Angaben zu mehr als zwei Vollstreckungstiteln zu Modul C

Antrag auf Erlass eines Pfändungs- oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 zur ZVFV

Anlage mit Angaben zu mehr als einem Schuldner
Anlage zu mehr als einer weiteren Versicherung, etwa zum Anfall der bisherigen Vollstreckungskosten nach § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO

Entwurf eines Beschlusses zum Erlass eines Pfändungs- oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 5 zur ZVFV

Anlage mit Angaben zu mehr als einem Gläubiger zu Modul A
Anlage mit Angaben zu mehr als zwei gesetzlichen Vertretern oder mehr als einem Betreuer des Gläubigers zu Modul A
Anlage mit Angaben zu mehr als einem Schuldner zu Modul B
Anlage mit Angaben zu mehr als zwei gesetzlichen Vertretern oder mehr als einem Betreuer des Schuldners zu Modul B
Anlage mit Angaben zu mehr als zwei Vollstreckungstiteln zu Modul C
Anlage mit Angaben zu mehr als drei Drittschuldnern zu Modul D
Anlage zu weiteren Pfändungsgegenständen bei der Pfändung von Arbeitseinkommen nach Modul E (Abfindungen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses; sonstige pfändbare Zahlungen des Arbeitsgebers wie etwa die Inflationsausgleichspauschale)
Anlagen zu...

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