(1) Abweichungen von den Formularen sind ausschließlich zulässig
1. |
nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 und |
(2) Zulässig ist es,
1. |
die Formulare an geänderte Rechtsvorschriften anzupassen, |
2. |
die Währungsangaben in den Formularen zu ändern, |
3. |
unwesentliche Änderungen der formalen Gestaltung vorzunehmen, |
4. |
den vorgesehenen Umfang von Texteingabefeldern zu erweitern oder zu verringern, |
5. |
den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder außerhalb der Rahmen für die Angaben zum Gläubiger in Modul A und zum Schuldner in Modul B in den Formularen der Anlagen 1, 3 und 5 insgesamt mehrfach zu verwenden, |
6. |
den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder, der sich innerhalb von Rahmen befindet,
|
7. |
weitere Anlagen beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. |
(3) Auf Text, der sich innerhalb von Rahmen befindet, die als vom Gericht auszufüllen gekennzeichnet sind, ist
1. |
Absatz 2 Nummer 4 und 6 Buchstabe a nicht anwendbar, |
2. |
Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b nur bei den Modulen Q, R und S des Formulars der Anlage 5 und nur dann anwendbar, wenn das jeweils am Anfang des betreffenden Moduls befindliche Kontrollkästchen nicht markiert wird. |
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