Leithaus/Nerlich/Riewe Anfechtungsgesetz Kommentar, 2. Aufl. 2023 129 Seiten, 55 EUR Verlag C. H. Beck ISBN 978-3-406-74492-1

Nur juristische Personen unterliegen einer Insolvenzantragspflicht. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass es nur bei diesen anfechtbare Tatbestände gibt. Auch natürliche Personen, insbesondere (ehemalige) Selbstständige, Freiberufler oder Personen aus ursprünglich gut situierten Familien, versuchen schon in einem frühen Zeitpunkt der Krise, Vermögen zu verschieben. Das hat der Gesetzgeber schon 1879 erkannt und das Anfechtungsgesetz neben die damalige Konkurs- und heutige Insolvenzordnung gestellt.

Während in der Insolvenz die §§ 129 ff. InsO für den Insolvenzverwalter die normative Grundlage bilden, um solche Vorgänge jedenfalls wirtschaftlich rückgängig zu machen, ist außerhalb der Insolvenz der einzelne Gläubiger gefordert, solche Sachverhalte zu erkennen und zu seinem wirtschaftlichen Vorteil nach den Anfechtungstatbeständen der §§ 3 ff. AnfG zu nutzen.

Genau hier setzt der kurze Kommentar zum Anfechtungsrecht an, der nun – mehr als 20 Jahre nach der Erstauflage – in einer Zweitauflage erschienen ist. Er verfolgt einen beratenden Ansatz, auch in der Abgrenzung, ob die Einzelrechtsverfolgung gewählt oder doch lieber der Insolvenzantrag gestellt werden soll.

Besonders interessant ist die Systematik des Kommentars, der jedem der 20 Paragrafen einen "Praxisblick auf die Norm" voranstellt, der diese in das System der Regel, Ausnahme und Ausnahme von der Ausnahme einordnet und die Parallelität zur Insolvenzordnung – mit der Option, auf die dortige Kommentierung zurückzugreifen – einordnet.

Fazit: Der Kurzkommentar gibt für kleines Geld einen schnellen Überblick zum Anfechtungsrecht, wenn es zunächst gilt, festzustellen, ob überhaupt eine Anfechtungskonstellation gegeben sein kann. Wer in dieses Thema nicht kompakt und mit größeren Kommentaren umfassend einsteigen will, sollte auf dieses Werk nicht verzichten.

FoVo 6/2023, S. 119 - 120

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