Es muss schnell gehandelt werden

Unsere Leserin hat eine Lebensversicherung gepfändet. Nun fragt sie sich, was die nächsten Schritte sind. Ganz wesentlich ist dabei, in den Besitz des Versicherungsscheins zu gelangen, da dieser als Legitimationspapier notwendig ist, um die Versicherungsleistung empfangen zu dürfen. Da nicht ausgeschlossen ist, dass im weiteren Verlauf der Versicherungsfall eintritt, muss auch die Bezugsberechtigung unmittelbar geändert werden. Die nachfolgenden beispielhaften Musterformulierungen sollen in der Praxis helfen.

 

Musterformulierung: Auskunft und Herausgabe nach § 836 Abs. 3 ZPO

An den … [Schuldner]

Sehr geehrte(r) Frau/Herr,

in der Zwangsvollstreckungssache

… ./. …

haben wir aufgrund des vollstreckbaren Titels vom … , Az: … [nebst dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom … , Az: …], ihre Ansprüche gegen die … -Lebensversicherungs AG gepfändet und uns zur Einziehung überweisen lassen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG … vom … Az. … ist Ihnen zugestellt worden.

Entsprechend der auch dort niedergelegten, sich aber auch unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Verpflichtung fordere ich Sie hiermit gemäß § 836 Abs. 3 ZPO auf, sich bis zum … zu erklären, ob und welche Zahlungsansprüche Ihnen gegenüber der Drittschuldnerin, d.h. dem Versicherungsunternehmen, zustehen. Anzugeben ist insbesondere auch, ob sie unwiderruflich oder widerruflich Dritte als Bezugsberechtigte der Versicherung eingesetzt haben, insbesondere Ihren Ehegatten oder Ihre Kinder. Zugleich ist anzugeben, wann die Ansprüche aus der Versicherung fällig sind bzw. mit welcher Frist sie gekündigt werden kann.

Ihre Auskunftspflicht wurde in dem zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss festgestellt. Ich darf darauf hinweisen, dass für den Fall, dass Sie diese Auskünfte nicht freiwillig erteilen, der Gläubiger berechtigt ist, den Gerichtsvollzieher mit der Einholung der Auskünfte zu beauftragen. Das wird weitere erhebliche Kosten verursachen, die Sie nach § 788 ZPO zu erstatten haben.

Zugleich sind Sie verpflichtet, alle den Anspruch bestreffenden Unterlagen herauszugeben. Ich darf deshalb um Übersendung folgender Unterlagen bitten:

  1. den Versicherungsvertrag,
  2. die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbestimmungen (AVB),
  3. alle vorhandenen Prämienrechnungen,
  4. den Versicherungsschein im Original,
  5. sonstige den Anspruch betreffende Unterlagen.

Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass die Verweigerung der Herausgabe der Unterlagen nach § 836 Abs. 3 S. 3 ZPO dazu führen muss, dass der Gerichtsvollzieher mit der Herausgabevollstreckung nach §§ 883 ff. ZPO beauftragt wird, was weitere Kosten und Unannehmlichkeiten mit sich bringt.

In der Hoffnung auf Ihre Kooperation verbleibe ich.

Mit freundlichen Grüßen

Wer hat sonst noch Anspruch?

Eine große Gefahr für die Realisierung der Versicherungsleistung liegt dann in der Bezugsberechtigung eines Dritten. Deshalb muss die Bezugsberechtigung unmittelbar nach der erfolgten Pfändung geändert werden.

 

Musterformulierung: Änderung der Bezugsberechtigung

Per Einschreiben mit Rückschein

An die Kapitallebensversicherung AG in …

Kapitallebensversicherung Versicherungs-Nr. …

Versicherungsnehmer: …

Hier: Widerruf der Bezugsberechtigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich an, dass ich … vertrete. Die Vertretung ergibt sich auch bereits aus dem Ihnen am … zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts … – Vollstreckungsgericht – vom … , Az: … , womit mein Mandant die bei Ihnen bestehenden Ansprüche des Schuldners aus Lebensversicherungsverträgen einschließlich der Nebenrechte hat pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.

Namens und in Vollmacht meines Mandanten widerrufe ich hiermit jede Ihnen bisher mitgeteilte Bezugsberechtigung und bestimme, dass

der … [Gläubiger mit voller Anschrift]

ausschließlich bezugsberechtigt sein soll. Ich bitte um ausdrückliche Bestätigung der neuen Bezugsberechtigung.

Zugleich bitte ich um Mitteilung der Höhe des derzeitigen Rückkaufwerts der angeführten Kapitallebensversicherung und um Angabe des voraussichtlichen Erlöses bei Ablauf der Versicherungszeit.

Rechtsanwalt

FoVo 5/2021, S. 91 - 92

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