PfÜB-Antrag gegen zwei Schuldner bei drei Drittschuldnern

Wir haben im Jahr 2013 im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine Forderung verspätet angemeldet. Die Forderung wurde dann auch in einem weiteren Prüftermin festgestellt. Eine Gerichtskostenrechnung hat uns im damaligen Zeitpunkt nicht erreicht.

Im Jahr 2019 wurde das Insolvenzverfahren abgeschlossen. Im Oktober 2023 begehrt das Gericht die Gerichtskosten in Höhe von 22 EUR nach Nr. 2340 KV GKG in der seit dem 1.1.2021 geltenden Fassung. Zum Zeitpunkt der Feststellung der Forderung betrug die Gebühr noch 20 EUR.

Müssen wir die Gebühr überhaupt zahlen oder aber nicht mehr als 20 EUR?

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