ZVFV löst GVFV und ZVFV ab

Es erscheint etwas paradox, dass die bisherige Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) aus dem Jahr 2012 und die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) aus dem Jahr 2015 aufgehoben werden und stattdessen eine neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) eingeführt wird. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als Verordnungsgeber hat sich mithin nicht damit begnügt, die bisherigen Verordnungen nur anzupassen. Viel mehr wurden die Formulare auf der Grundlage der bisherigen Praxiserfahrungen und einer Praxisanhörung unter Berücksichtigung der sich daraus ergebenden Zielkonflikte zwischen den Anforderungen von Gläubigern, Vollstreckungsorganen, Drittschuldnern und sonstigen Beteiligten völlig neu konzipiert.

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