In FoVo 2008, 8 ff. haben wir über den neuen Vorrang von Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaften in der Immobiliarvollstreckung nach der WEG-Reform berichtet. Mit dem nachfolgenden Beitrag wollen wir die vielen Leseranfragen beantworten, die uns zu diesem Thema erreicht haben – insbesondere auch die Zwangsverwaltung betreffend.

Während sich die Änderung des WEG zum begrenzten Vorrecht von Forderungen der Eigentümergemeinschaften in der Zwangsversteigerung positiv auswirkt, bringt sie in der Zwangsverwaltung keine besonderen Vorteile, sondern wirkt sich für den Gläubiger eher nachteilig aus. Dies gilt es zu verhindern.

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