Es dürfen keine brennbaren Stoffe aufgestellt oder gelagert werden (Mobiliar etc.), welche im Brandfall zur Rauchentwicklung führen und die Fluchtwegfunktion aufheben können.

 
Hinweis

Rauchschutztüren

Rauchschutztüren müssen funktionsfähig sein, d. h., sie müssen selbstständig schließen und dürfen nicht durch Keile oder Haken fixiert sein, das Gleiche gilt selbstverständlich auch für Brandschutztüren.

Rauchabzugsöffnungen müssen auf Funktion, besonders der Fernbedienung überprüft werden.

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