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Ein Versorgungsausgleich ist weder im finnischen Rentensystem noch im finnischen Eherecht vorgesehen. Der Tod eines Ehegatten kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Witwenrente begründen. Auskünfte hierzu erteilt die finnische Sozialversicherungsbehörde KELA.[21]

[21] Siehe www.kela.fi.

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