Rz. 148

Eine Aktiengesellschaft kann einen geschäftsführenden Direktor (toimitusjohtaja) haben (OYL 6:1.1). Nach der Gesetzesänderung im Jahr 2007 kann nunmehr auch in größeren Aktiengesellschaften der geschäftsführende Direktor ohne weitere Einschränkungen zugleich Vorstandsvorsitzender sein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge