Rz. 148
Eine Aktiengesellschaft kann einen geschäftsführenden Direktor (toimitusjohtaja) haben (OYL 6:1.1). Nach der Gesetzesänderung im Jahr 2007 kann nunmehr auch in größeren Aktiengesellschaften der geschäftsführende Direktor ohne weitere Einschränkungen zugleich Vorstandsvorsitzender sein.
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