Rz. 1
Zu den Personengesellschaften gehören die der deutschen offenen Handelsgesellschaft ähnliche avoin yhtiö (Ay)[1] und die Kommanditgesellschaft (kommandiittiyhtiö, Ky). Für diese Gesellschaftsformen ist das Gesetz über offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft (laki avoimesta yhtiöstä ja kommandiittiyhtiöstä, AKYL) anwendbar.[2] Nach AKYL 1:3 sind diese Personengesellschaften juristische Personen. Daneben sind auch andere Personengesellschaften vorhanden, insbesondere die gesetzlich nicht gesondert geregelte, der BGB-Gesellschaft vergleichbare einfache Gesellschaft.[3]
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