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Zu den Personengesellschaften gehören die der deutschen offenen Handelsgesellschaft ähnliche avoin yhtiö (Ay)[1] und die Kommanditgesellschaft (kommandiittiyhtiö, Ky). Für diese Gesellschaftsformen ist das Gesetz über offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft (laki avoimesta yhtiöstä ja kommandiittiyhtiöstä, AKYL) anwendbar.[2] Nach AKYL 1:3 sind diese Personengesellschaften juristische Personen. Daneben sind auch andere Personengesellschaften vorhanden, insbesondere die gesetzlich nicht gesondert geregelte, der BGB-Gesellschaft vergleichbare einfache Gesellschaft.[3]

[1] Wortwörtlich heißt avoin yhtiö "offene Gesellschaft". Es ist nicht erforderlich, dass die Gesellschaft Handel treibt, vgl. Kocher, Kapitalgesellschaft & Co. KG in Finnland, S. 25. Der Einfachheit halber wird hier jedoch an den deutschen Begrifflichkeiten festgehalten.
[2] Finnische Gesetze werden üblicherweise in folgendem Format zitiert: Abschnitt:Paragraph.Absatz. (ggf. Ziffer). Wird jedoch nur ein Absatz bzw. Paragraph zitiert, folgt die Benennung "Abschnitt" oder "§" in Finnland nach der Ziffer. Diese Zitierweise wird hier beibehalten. Sätze bzw. Halbsätze werden in Finnland nicht gesondert zitiert.
[3] Näher zum finnischen Gesellschaftsrecht im Allgemeinen Collan/Uusitalo, Länderbericht Finnland, in: Hohloch (Hrsg.), EU-Handbuch Gesellschaftsrecht.

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