Rz. 28

Das finnische materielle Erbrecht ist im Erbrechtsgesetz (perintökaari – PK) geregelt. Die Erbfolge fußt dabei auf dem Parentelenprinzip. Es gibt drei erbberechtigte Parentelen, wobei Erben der näheren Parentel Erben aus entfernteren Parentelen ausschließen.

 

Rz. 29

Anstelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge als Erben ein. Dieses Eintrittsrecht endet jedoch in der zweiten Parentel. So erben noch Onkel und Tante, soweit die Großeltern vorverstorben sind; Cousins und Cousinen erben nicht mehr. Der Ehegatte ist nicht gesetzlicher Erbe; zu seinem Schutz gibt es jedoch besondere Vorschriften.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge