rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung

 

Leitsatz (amtlich)

Aufwendungen der Kapitalgesellschaft für Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung und für Reisekosten des Gesellschafters und seiner Begleitung können verdeckte Gewinnausschüttungen sein; die einkommensteuerliche Rechtsprechung zur fehlenden beruflichen oder betrieblichen Veranlassung von Seminaren zur Persönlichkeitsentwicklung gilt sinngemäß.

 

Normenkette

KStG § 8 Abs. 3; EStG § 4 Abs. 4, § 12; GewStG § 7

 

Tatbestand

A.

Die Beteiligten streiten darüber, ob Seminar- und Reisekosten des Gesellschafter-Geschäftsführers der Klägerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), verdeckte Gewinnausschüttungen sind.

I.

1. Die Klägerin wurde durch Gesellschaftsvertrag vom ... 2001 (Akte Allgemeines --Allg-A-- Bl. 9 ff.) gegründet und am ... 2002 in das Handelsregister eingetragen. Der alleinige Gesellschafter ist auch der Geschäftsführer. Gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages ist Gegenstand des Unternehmens:

"1. Beratung und Coaching für den Mittelstand in allen Problembereichen der Unternehmensführung mit den Schwerpunkten:

a) Ganzheitliche Unternehmensanalyse

b) Strategieentwicklung

c) Coaching von Führungskräften

d) Sicherstellen von Unternehmensnachfolgen im Mittelstand durch Jungunternehmer.

2. Aufbereitung und Verwertung von Immobilien aller Art.

3. Vermittlung von Unternehmen aus dem Mittelstand an Unternehmensnachfolger.

4. Finanzierungsvermittlung für mittelständische Unternehmen und Unternehmensnachfolger."

2. Der Geschäftsführer besuchte die Seminare "Zellklarheit" in der Zeit vom 18. bis 19. Februar 2006 in A sowie vom 05. bis 09. August 2006 in B in der Türkei. Die Seminarkosten betrugen für das 2-Tage-Seminar Euro 540,00 und für das 5-Tage-Seminar Euro 1.100,00 (Finanzgerichts-Anlagenband --FG-Anlbd. -- Anl. 3, 4a; Betriebsprüfungs-Arbeitsakte --Bp-ArbA-- Bl. 148 f., 196 f.).

Anreisetag in der Türkei war der 04. August 2006. Abgereist ist der Geschäftsführer der Klägerin am 11. August 2006. Dabei entstanden Reisekosten für den Flug sowie für das Hotel in Höhe von insgesamt Euro 639,45 (FG-Anlbd., Anl. 4b und 4c, Bp-ArbA Bl. 150 f., 196 f.).

Insgesamt machte die Klägerin somit Seminar- und Reisekosten in Höhe von (540,00 + 1.100,00 + 639,45 =) Euro 2.279,45 als Aufwendungen geltend.

3. Die besuchten Seminare hatten die "Steigerung des eigenen Potentials und Umsetzung im beruflichen Alltag" zum Inhalt (Rechtsbehelfs-Akte --Rb-A-- Bl. 27, Bp-ArbA Bl. 132, 177 f., 187, 203 f.). Angeboten wurden diese Seminare von einer Heilpraktikerin. In dem Seminar "Zellklarheit" würden - laut Internetauftritt der Seminaranbieterin - Verhaltensmechanismen aufgebrochen und deren Herkunft geklärt. Damit werde das Selbstbild und das Wertesystem des Einzelnen verändert und Platz für ein neues Selbstwertgefühl geschaffen. Das Seminar fließe somit in alle Lebensbereiche ein (Rb-A Bl. 32).

Zum Beispiel heißt es auf Internetseiten der Seminaranbieterin (Rb-A Bl. 27, 29, 31):

"Zellklarheit bedeutet, einen neuen Weg für sich zu beschreiten in Selbstverantwortung mit Lebensfreude und Entscheidungskraft."

"Es werden Verhaltensmechanismen und deren Herkunft bewußt gemacht, die Emotionen gefühlt und gelöst. Sie beginnen wieder zu fühlen ... und stellen damit wieder den inneren Kontakt zu sich her."

"Die Hauptursache warum Sie nur mit einem geringen Potential durch das Leben gehen, hängt mit schmerzhaften Erfahrungen und Botschaften aus der Kindheit zusammen und genau da ist der Ansatz von Zellklarheit."

"Sie fühlen bewusst die Verletzungen ihrer Vergangenheit und reinigen sie mit Farbfrequenzen. Damit neutralisieren Sie die Emotionen und sie beginnen wieder in Ihrer Urfrequenz zu schwingen."

Das Seminar hat mit einer Einzelarbeit an zwei aufeinander folgenden Tagen begonnen, bei der zunächst die schmerzhaften Erfahrungen und Botschaften aus der Kindheit analysiert und eine sog. "Grundreinigung" der körpereigenen Zellen vorgenommen werden sollte (Rb-A Bl. 27, 33 ff.):

"Ich begleite Sie ... zu Ihren beeindruckenden und schmerzhaften Erfahrungen und Erlebnissen der Vergangenheit. Sie ... fühlen Ihre ... Verletzungen und beginnen deren Heilung.

Damit erlösen Sie sich aus alten Reaktionsmustern.

Jede Einzelarbeit ist sehr persönlich und die Erlebnisse des Einzelnen sind nicht übertragbar auf andere."

Nach der Einzelarbeit folgte in einem zweiten Schritt das 5-Tage-Seminar, welches beinhaltete (Rb-A Bl. 35 f.):

"- Übung der Selbstwahrnehmung durch Spiegeln in anderen Menschen

- Aufdecken von Projektionen

- Hören auf das, was wir sagen und denken

- Bewusst und erfahrbar machen, was es heißt, im Alltag Resonanz zu leben

- Lösen alltäglicher, immer wiederkehrender Mechanismen

- Vertraut werden mit der wiedergewonnen Energie

- Üben im Kontakt mit sich selbst zu bleiben, damit dieser dem Alltag standhält und wächst

- Bewusst machen von Wertungen, Vorurteilen, Kontrollen und Ängsten

- Öffnen emotionaler Enttäuschungen und Verletzungen -sowo...

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