Zu den hier dargestellten Erfahrungen passen die Ergebnisse, die soeben eine Studie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement zur Fachanwaltschaft für Familienrecht zutage gefördert hat.[20]

Im Einzelnen fanden die Forscher heraus:

Fachanwälte für Familienrecht sind "Fachanwälte durch und durch". 67 % aller Fachanwälte für Familienrecht registrieren eine Steigerung ihrer familienrechtlichen Tätigkeitsanteile, während diese Fokussierung des Tätigkeitsfelds bei anderen Fachanwälten nicht ähnlich stark ausgeprägt ist und nur bei 52 % liegt. Bei den Familienrechtlern beträgt der Anteil der Tätigkeit im Fachgebiet nach Erwerb des Titels im Mittel 72 % und liegt damit im Vergleich 30 Prozentpunkte höher als bei anderen Fachanwälten. Vor dem Titelerwerb sind familienrechtlich ausgerichtete Anwälte nur mit 42 % ihrer Arbeitszeit auf dem Fachgebiet tätig.[21]

Die Sorge möglicher Mandatsverluste in anderen Bereichen treibt Familienrechtler etwas weniger um als andere (potenzielle) Fachanwälte. 62 % der befragten Fachanwälte für Familienrecht registrieren keine Mandatsverluste durch das Führen des Titels. Bei 38 % kam es zu Mandatsverlusten, allerdings waren diese mehrheitlich (55 %) beabsichtigt bzw. erwünscht. Nur 17 % der Fachanwälte für Familienrecht sehen sich unerwünschten Mandatsverlusten in anderen Bereichen ausgesetzt.[22]

73 % der Fachanwälte für Familienrecht stellen eine Verbesserung der Marktstellung und höhere Erträge fest, 39 % eine Verbesserung der individuellen Qualifikation und 34 % eine stärkere strategische Profilierung. Diese positiven Effekte sind bei Fachanwälten für Familienrecht stärker ausgeprägt als bei Fachanwälten aus anderen Gebieten. Schwächer ausgeprägt sind dagegen Reputationsgewinne und verbesserte Möglichkeiten der Außendarstellung, die nur 31 % verzeichnen.[23]

Dort, wo Steigerungen der persönlichen Honorarumsätze erzielt werden können, sind diese erheblich. 50 % der Fachanwälte für Familienrecht, die entsprechend positive Erfahrungen machen, erzielen eine Steigerung des persönlichen Honorarumsatzes von bis zu 25 %, 37 % Steigerungen von 26 % bis 50 %. Im Mittel beträgt die Umsatzsteigerung immerhin 34 %. Bei den übrigen Fachanwaltschaften, so die Forscher, lägen die Zuwächse je nach Gebiet zwischen 17 % und 59 %. 5 Fachanwaltschaften erzielten noch höhere durchschnittliche Zuwächse, in 11 Fachanwaltschaften lägen sie dagegen niedriger.[24] Der Erwerb eines Fachanwaltstitels erweist sich damit für Familienrechtler als besonders lukrativ.

Und noch eine bemerkenswerte Zahl fördern der Forschungsbericht wie die jährlichen Statistiken der Bundesrechtsanwaltskammer zutage: Die Fachanwaltschaft für Familienrecht ist die einzige Fachanwaltschaft, deren Angehörige mehrheitlich (nämlich zu 58,1 %) weiblich sind. In den übrigen Fachanwaltschaften liegt der Frauenanteil im Durchschnitt nur bei 20 %, woraus ersichtlich wird, dass Frauen in der Fachanwaltschaft insgesamt ohne die große Zahl der Fachanwältinnen für Familienrecht noch deutlich geringer repräsentiert wären, als sie es – mit 27,19 %[25] – ohnehin schon sind.[26]

Insgesamt lohnt es sich nach alledem (nicht nur für Rechtsanwältinnen), Fachanwalt/Fachanwältin für Familienrecht zu werden.

[20] Kilian, Fachanwälte für Familienrecht, Band 10 der Forschungsberichte des Soldan Instituts für Anwaltmanagement, 2012.
[21] Kilian, a.a.O., S. 116 ff.
[22] Kilian, a.a.O., S. 122 f.
[23] Kilian, a.a.O., S. 129.
[24] Kilian, a.a.O., S. 127 f.
[25] Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer (Stand: 1.1.2012), BRAK-Mitt. 2012, 118, 119.
[26] Kilian, a.a.O., S. 44 ff.

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