Die Beantragung oder Verlängerung eines deutschen Reisepasses ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für ein im Ausland lebendes Kind. Sie ermöglicht eine weitgehende Reisefreiheit und den Schutz des Kindes als deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Können sich die Eltern in dieser Frage nicht einigen, so ist die Entscheidungsbefugnis aus Gründen des Kindeswohls nach § 1628 BGB einem Elternteil zu übertragen.

(Leitsätze der Redaktion)

OLG Köln, Beschl. v. 27.3.2012 – II-4 UF 24/12 (AG Brühl)

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