Der Tenor einer Abänderungsentscheidung könnte lauten:

Zitat

"Die Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengerichts – vom … Az. … wird in Ziffer … (betreffend das Versorgungsanrecht der Ehefrau in der gesetzlichen Rentenversicherung) dahingehend abgeändert, dass im Wege der internen Teilung zu Lasten des Anrechts der Ehefrau bei der Deutschen Rentenversicherung Versicherungsnr. … zugunsten des Ehemannes ein Anrecht in Höhe von … Entgeltpunkten statt bisher … Entgeltpunkten auf dessen Versicherungskonto Nr. … bei der Deutschen Rentenversicherung, bezogen auf den …, mit Wirkung ab dem … übertragen wird."[89]

[89] BeckOK/Hahne, Stand: 1.1.2014, § 226 FamFG Rn 7.

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