RichterInnen, die am Familiengericht tätig sind, haben – nicht nur, aber vor allem anderen in Kindschaftssachen – eine besonders hohe Verantwortung. Denn sie entscheiden über das Lebensschicksal von Kindern und nehmen hierdurch zugleich sehr maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung des Familienlebens von Eltern und ihren Kindern. Dies ist zum einen dann geboten, wenn Eltern sich – etwa nach ihrer Trennung – über den künftigen Lebensmittelpunkt des Kindes oder über die Ausgestaltung der Umgangskontakte streiten. Zum anderen ist dem Familiengericht eine herausgehobene Stellung zugewiesen bei der Wahrnehmung von Aufgaben des staatlichen Wächteramtes in den Fällen einer Gefährdung des Kindeswohls. Letztlich entscheidet das Familiengericht, ob ein Kind gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird oder nicht.

Es liegt auf der Hand, dass eine derartig verantwortungsvolle Aufgabe nur besonders qualifizierten Richterinnen und Richtern anvertraut werden darf. Denn es kommt noch hinzu, dass nicht lediglich – wie in den meisten anderen Rechtsgebieten – ein in der Vergangenheit liegender Sachverhalt aufgearbeitet, sondern zukünftige Entwicklungen prognostiziert werden und die Entscheidungen aktiv in die Lebensgestaltung der Beteiligten eingreifen.

Es ist daher dringend geboten, in gerichtlichen Verfahren, die das Lebensschicksal von Kindern in mitunter existenzieller Weise beeinflussen, die Risiken fehlerhafter Verfahrensführung bzw. falscher gerichtlicher Entscheidungen so weit wie möglich zu minimieren. Der Bundestag hat dies ebenso erkannt wie die Parteien im Rahmen der Verhandlungen zu einer Großen Koalition.

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