Inzidenter taucht auch hier die Wahrnehmung berechtigter Interessen auf, interessanter- und zugleich richtigerweise nicht nur des Unterhaltsberechtigten, sondern auch der Kinder:

Zitat

"Bei dieser Sachlage trägt der Senat erhebliche Zweifel daran, dass die Hartnäckigkeit, mit der die Klägerin eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu verhindern suchte, noch eine Wahrnehmung berechtigter Kindesinteressen" (Hervorhebung durch Verf.) zugrunde liegt.“

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